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David Mevius (1609-1670) zählt zu den bedeutendsten deutschen Juristen überhaupt. Er war einer der ersten Rechtsgelehrten, der sich gezielt einem deutschen Partikularrecht, dem lübischen Recht, zugewandt und es in einem berühmten Kommentar aus den Jahren 1642/43 umfassend erläutert hat. Ausgehend vom Problem der Einrede der Vorausklage, also der für das Bürgschaftsrecht zentralen Frage, ob der Gläubiger zuerst den Schuldner ausklagen muss, bevor er gegen den Bürgen klagen kann, wird in diesem... Mehr